Das Erbstatut richtet sich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Eine Rechtswahl findet keine Anerkennung. Die Wirksamkeit eines Testaments hängt davon ab, ob ein Testament nach dem jeweiligen Erbstatut des Erblassers wirksam wäre.
Das Erbstatut richtet sich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Eine Rechtswahl findet keine Anerkennung. Die Wirksamkeit eines Testaments hängt davon ab, ob ein Testament nach dem jeweiligen Erbstatut des Erblassers wirksam wäre.