Der überlebende Ehegatte wird automatisch mit den Erben der ersten und zweiten Ordnung zum Erben berufen. Soweit kein anderer Erbe der ersten und zweiten Rangordnung vorhanden ist, wird er Alleinerbe.
Der überlebende Ehegatte wird automatisch mit den Erben der ersten und zweiten Ordnung zum Erben berufen. Soweit kein anderer Erbe der ersten und zweiten Rangordnung vorhanden ist, wird er Alleinerbe.