Auch das albanische Erbrecht kennt Pflichtteilsansprüche. Diese stehen vor allem den minderjährigen Kindern, sowie den arbeitsunfähigen Erben der zweiten und dritten Ordnung zu. Übergeht der Erblasser diesen besonders geschützten Personenkreis, ist das Testament insoweit in Teilen unwirksam. Die Unwirksamkeit ergibt sich jedoch nicht automatisch, sondern erfolgt durch Anfechtung. Bei diesen Pflichtteilsansprüchen handelt es sich also um ein echtes Erbrecht, welches im Wege der Erbschaftsklage geltend zu machen ist.