Es wird immer wieder festgestellt, dass Betreuer, die letztendlich ein staatliches Amt übertragen bekommen, dieses Amt dazu ausnutzen, um sich als Erbe einzusetzen. Die Ungleichbehandlung der Angestellten in einem Altenheim mit den amtlich bestellten Betreuern dürfte verfassungswidrig sein. Im Rahmen der Erbschleicherei muss berücksichtigt werde, dass Betreuer, wenn sie ihr Amt ausnutzen und einen Testierunfähigen als Erben einsetzen, sich eventuell […..]
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