Die roten Flaggen, die bei Erbschleicherfällen hochgezogen werden müssen, sind folgende: Familienmitglieder Familienmitglied, das sich seit Jahren nicht um den alten Menschen gekümmert hat und nunmehr plötzlich das ist. Familienmitglied, das den Erblasser abschottet und isoliert – kein Telefon mehr, keine Post mehr, kein Zugang zu dem Opfer. Nachbarn oder Freunde Hier tauchen Fälle auf, die unglaublich sind. Hier treten […..]
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