I. Gesetzliche Erbfolge (Chile)

In Chile wir zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden. Danach ergeben sich sechs Erbordnungen. Die vorherige Erbordnung schließt die folgende von der Erbschaft aus. Dieser Ausschluss ist jedoch nicht absolut. Was das bedeutet, soll im Folgenden verdeutlicht werden: – Die erste Ordnung umfasst die ehelichen Abkömmlinge die jeweils zu gleichen Teilen nach Köpfen erben. Daneben sind auch der überlebende Ehegatte […..]
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II. Testamentsformen (Chile)

Auch das chilenische Erbrecht kennt das offene und das verschlossene Testament. Das offene Testament muss vor einem Notar und drei Zeugen oder ohne Anwesenheit eines Notars vor fünf Zeugen errichtet werden. Das verschlossene Testament kann nur vor drei Zeugen und einem Notar errichtet werden. Zusätzlich gibt es noch einzelne Formvorschriften, die jedoch nicht unbedingt für die Formwirksamkeit des Testaments entscheidend […..]
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IV. Nachlassverfahren (Chile)

Für die Regelung der Auseinandersetzung der Erben untereinander kann ein sog. „administracion pro indivisio“ bestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Erbe jederzeit die Teilung der Erbschaft verlangen kann, soweit kein gesetzlich geregelter Ausnahmefall vorliegt.

V. Kollisionsrecht (Chile)

Nach chilenischem Kollisionsrecht ist das Erbrecht des Landes anzuwenden, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Für Ehefrauen (die nicht gerichtlich vom Ehemann getrennt ist) gilt das chilenische Erbrecht auch dann, wenn sie ihren eigentlichen Wohnsitz im Ausland haben. Eine in Chile lebende Ehefrau teilt im Gegensatz dazu nicht den Wohnsitz ihres im Ausland lebenden Ehemannes. Allerdings ist zu beachten, […..]
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