Das schwedische Erbrecht sieht als gesetzliche Erben vorrangig die Kinder oder Ehepartner des Verstorbenen an. Auch eingetragene gleichgeschlechtliche Partner sind erbberechtigt, sie erben wie Ehepartner.
Das schwedische Erbrecht sieht als gesetzliche Erben vorrangig die Kinder oder Ehepartner des Verstorbenen an. Auch eingetragene gleichgeschlechtliche Partner sind erbberechtigt, sie erben wie Ehepartner.