Die Erben der ersten Ordnung sind die Kinder (auch Adoptivkinder), die Eltern, die Ehegatten und die Partner aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft (!). Die Großeltern, sowie deren Vorfahren bilden die Erben der zweiten Ordnung, die legitimen Geschwister die der Dritten Ordnung, die Nichten und Neffen die der vierten Ordnung und die Onkel und Tanten die der fünften Ordnung. Die Erben der vorderen […..]
Weiterlesen >