IV. Pflichtteilsansprüche (Kasachstan)

Minderjährigen Kindern des Erblassers steht ein Pflichtteil in Höhe von der Hälfte der Quote nach gesetzlichem Erbrecht zu. Hierbei handelt es sich um ein Zwangserbrecht. Werden Pflichtteilsberechtigte nicht im Testament berücksichtigt, muss dies so angepasst werden, dass sie ihren Pflichtteil erhalten.

V. Kollisionsrecht (Kasachstan)

Bei beweglichem Vermögen knüpft das kasachische Erbkollisionsrecht bei testamentarischer oder gesetzliche Erbfolge beim Recht des letzten Wohnsitzes an. Wohnsitz ist dabei der Ort, wo die Person lebt oder sich überwiegend aufhält. Allerdings steht es dem Erblasser auch zu, das auf ihn anzuwendende Erbstatut selbst auszuwählen. Bedingung ist jedoch, dass der Erblasser Staatsbürger des entsprechenden Staates ist. Bei unbeweglichem Vermögen wird […..]
Weiterlesen >

Themen
Alle Themen anzeigen