Grundzüge des Erbrechts in Slowenien

Im slowenischen Recht fällt der Nachlass mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers an den Erben. Schlägt der Erbe die Erbschaft nicht aus, haftet er auch für Schulden mit dem Wert des gesamten Nachlasses. Der Erblasser kann über sein Vermögen durch die Errichtung eines Testamentes bestimmen. Hat er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, tritt im Todesfall gesetzliche Erbfolge ein.

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