Gesetzliches Erbrecht nichtehelicher Lebensgefährten in Kanada

In Kanada sind nichteheliche Lebenspartnerschaften der Ehe weitgehend gleichgestellt. Allerdings folgt daraus nicht, dass nichteheliche Lebensgefährten stets in gleicher Weise wie ein Ehepartner gesetzlich erbberechtigt sind. Da das Erbrecht zu den Rechtssetzungsangelegenheiten der Provinzen und Territorien zählt, bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten.

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