Das belgische Recht sieht als Erben grundsätzlich die gesetzlichen Erben an, jedoch können durch Testament Vermächtnisnehmer bestimmt werden, die Erben wirtschaftlich gleichstehen können.
Das belgische Recht sieht als Erben grundsätzlich die gesetzlichen Erben an, jedoch können durch Testament Vermächtnisnehmer bestimmt werden, die Erben wirtschaftlich gleichstehen können.