Das OLG Zweibrücken hat in einer Entscheidung vom 23.10.2012, AZ 3 W 120/12, eine Aussage zur Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht getroffen. Grundsätzlich ist es zulässig, dass der Erblasser im Testament die Person des Testamentsvollstreckers nennt oder anordnet, dass das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker auswählt.