Wenn ein europäischer Bürger sein Wohnsitz außerhalb von Spanien hat und in den letzten 4 Jahren Vermögenswerte in Spanien aus Schenkungen oder Erbschaften versteuern musste, hat dieser möglicherweise einen höheren Betrag an Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer dem spanischen Fiskus abgegeben, als nach EU-Recht vorgeschrieben. Dieser Anteil kann zurückgefordert werden.