Bezüglich der gesetzlichen Erbfolge muss zwischen Ehegatten und Verwandten unterschieden werden. Für erstere gibt es gesonderte Regelungen. Die gesetzliche Erbfolge von Verwandten besteht ebenfalls aus Ordnungen. Erben höher Ordnungen schließen Erben niedrigerer Ordnungen aus. Zur erben der ersten Ordnung gehören die direkten Abkommen des Erblassers, wobei Töchter und Söhne zu gleichen Teilen erben. Zu den Abkömmlingen gehören auch uneheliche Kinder, […..]
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