Erbfolge im tschechischen Recht

Nach tschechischem Recht kann jede natürliche oder juristische Person, die rechtsfähig ist, zum Erben berufen sein.  Auch ungeborene Kinder können erben, sofern sie im Zeitpunkt des Erbfalles bereits gezeugt sind und anschließend lebend geboren werden. Wer Erbe sein soll, kann der Erblasser durch Testament bestimmen, ansonsten tritt gesetzliche Erbfolge ein.

Themen
Alle Themen anzeigen