Bei der gesetzlichen Erbfolge nach iranischem Erbrecht werden zwei Gruppen von Erben unterschieden, die blutsverwandten Erben und die Erben durch Ehe. Zudem muss noch einmal zwischen Quoten- und Resterben differenziert werden. Zu den Quotenerben gehören unter Anderem die Mutter und der überlebende Ehegatte. Die Erbquote ergibt sich aus dem Verwandtschaftsgrad, einer Eheschließung mit bestimmter Quote und dem Koran. Die verbleibenden […..]
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