Erbverträge im luxemburgischen Erbrecht

Rechtsgeschäfte über eine noch nicht angefallene Erbschaft sind nach luxemburgischem Recht unzulässig. Wie in den meisten romanischen Rechtsordnungen sind deswegen Erbverträge, ebenso wie Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge oder ein Erbschaftsverkauf zu Lebzeiten verboten.

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