I. Gesetzliche Erbfolge (Volksrepublik China)

In der Volksrepublik China gibt es gesetzliche Erben der ersten und der zweiten Ordnung. Zur ersteren gehören die Ehegatten, Kinder und Eltern des Erblassers. Die Erben zweiter Ordnung sind die Großeltern väterlicher- und mütterlicherseits und die Geschwister. Sollten mehrere Erben aus einer Ordnung existieren, dann sind sie Miterben. Vorverstobene Kinder des Erblassers werden in der Erbfolge durch ihre eigenen Kinder […..]
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II. Sonderproblematik Ausländer in China (Volksrepublik China)

Die erbberechtigten Ausländer stimmen im Wesentlichen mit den erbberechtigten Chinesen überein. Auch gleichen sich die Erbquoten der erbberechtigten Ausländer mit denen der Chinesen im Grundsatz. Problematisch ist jedoch mehr die Tatsache, was ein Ausländer in China vererben darf. Besonders deutlich wird diese Problematik bei Immobilien. Von Ausländern erworbene Grundstücke fallen nach deren Ableben automatisch in den Besitz des Staates. Anders […..]
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III. Testamentsformen (Volksrepublik China)

Das Erbrecht der Volksrepublik China kennt fünf verschiedene Testamentsformen: – das notarielle – das mündliche – das selbstgeschriebene – das durch einen Vertretet geschriebene – das mit Hilfe einer Tonbandaufnahme aufgezeichnete Testament. Wirksam ist immer das jüngste Testament. Liegt allerdings ein notarielles Testament vor, kann dies nicht ohne Weiteres durch ein Testament mit anderer Form geändert oder außer Kraft gesetzt […..]
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V.Nachlassverfahren (Volksrepublik China)

Sofern kein Testamentsvollstrecker bestellt worden ist, haben die Erben am Nachlassort die Verwaltungs- und Sicherungsmaßnahmen im Zeitraum zwischen Erbfall und Auseinandersetzung zu übernehmen. Leben am Nachlassort keine Erben, sind für diese Maßnahmen alle Erben als Einheit zuständig. Um einen Überblick über den Nachlass erhalten zu können muss dieser inventarisiert werden. Alle Erben die bei der Inventarisierung nicht anwesend sind, müssen […..]
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VI. Kollisionsrecht (Volksrepublik China)

Bei einem Erbfall in China mit Auslandsbeteiligung müssen verschiedene Fälle unterschieden werden. 1. Ausländer hinterlässt Erbe in China Das zuständige Volksgericht übernimmt die einstweilige Nachlassverwaltung und sucht in Kooperation mit der zuständigen Behörde für auswärtige Angelegenheiten die möglichen Erben. -> Beerbt ein Chinese einen Ausländer, muss er einen entsprechenden Erbantrag beim zuständigen Volksgericht stellen. 2. Ausländer tritt Erbschaft in China […..]
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