Die Erblasserin Frau H. war niederländische Staatsangehörige, jedoch mit Wohnsitz in Deutschland. Es gibt sieben gesetzliche Erben sowie ein Testament in dem drei Personen benannt sind, welche zu gleichen Teilen erben sollen. Da Frau H. niederländische Staatsangehörige war, ihren Wohnsitz jedoch in Deutschland hatte, ist nun fraglich, welches Erbrecht hier Anwendung findet (das deutsche oder das niederländische?), ob das Testament […..]
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