Die gesetzlichen Erben sind die Kinder und der Ehegatte des Nachlassers zu gleichen Teilen. Nichteheliche und adoptierte Kinder sind dabei den ehelichen Kindern gleichzustellen. Der Ehegatte ist der gesetzlich angetraute Partner zum Zeitpunkt des Todes. Die Kinder des Erben übernehmen die Position des Erben bei seinem Tod. Die gesetzlichen Erben zweiter Ordnung sind der Ehegatte, soweit neben ihm keine gesetzlichen […..]
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