I. Gesetzliche Erbfolge (Albanien)

Die gesetzlichen Erben sind die Kinder und der Ehegatte des Nachlassers zu gleichen Teilen. Nichteheliche und adoptierte Kinder sind dabei den ehelichen Kindern gleichzustellen. Der Ehegatte ist der gesetzlich angetraute Partner zum Zeitpunkt des Todes. Die Kinder des Erben übernehmen die Position des Erben bei seinem Tod. Die gesetzlichen Erben zweiter Ordnung sind der Ehegatte, soweit neben ihm keine gesetzlichen […..]
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II. Testamentsformen (Albanien)

1.) Eigenhändiges Testament Der Testierende muss das eigenhändige Testament vollständig handschriftlich abfassen. Das Testament muss mit dem Datum seiner Erstellung und am Ende des Textes handschriftlich unterschrieben sein. 2.) Notarielles oder öffentlich-schriftliches Testament Der Notar hat das Testament nach den Vorstellungen des Erblassers anzufertigen. Eine vorgefertigte Version des Testaments, die dann beim Notar unterschrieben wird reicht nicht aus. Diese Art […..]
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III. Pflichteilsansprüche (Albanien)

Auch das albanische Erbrecht kennt Pflichtteilsansprüche. Diese stehen vor allem den minderjährigen Kindern, sowie den arbeitsunfähigen Erben der zweiten und dritten Ordnung zu. Übergeht der Erblasser diesen besonders geschützten Personenkreis, ist das Testament insoweit in Teilen unwirksam. Die Unwirksamkeit ergibt sich jedoch nicht automatisch, sondern erfolgt durch Anfechtung. Bei diesen Pflichtteilsansprüchen handelt es sich also um ein echtes Erbrecht, welches […..]
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IV. Testamentsvollstreckung (Albanien)

Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige Person zum Testamentsvollstrecker ernannt werden. Die Person muss nicht notwendig Erbe sein. Dabei kann das Amt des Testamentsvollstreckers jedoch nicht übertragen werden. Soweit kein Testamentsvollstrecker ernannt worden ist, muss die Testamentsvollstreckung von allen Erben durchgeführt werden.

V. Kollisionsrecht (Albanien)

Das internationale albanische Erbrecht knüpft allein an die Staatsangehörigkeit des Erblassers an. Folglich ist das Erbrecht des Herkunftslandes des Erblassers auf den Erbfall anzuwenden. Für unbewegliche Sachen (Immobilien) auf albanischem Staatsgebiet gilt jedoch das albanische Erbrecht.

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