Erbrecht in Usbekistan Abschnitt 1: Einführung Das Recht Usbekistans wurde in Abkehr von der früheren sowjetischen Gesetzgebung in wesentlichen Teilen in 1997 (Zivilgesetzbuch) und 1998 (Familiengesetzbuch) reformiert und zwar im wesentlichen ohne den Einfluss islamischen Rechts. In Teilen spiegelt sich das usbekische Zivilrecht und damit auch das usbekische Erbrecht mit dem neuen russischen Familien- und Erbrecht. Abschnitt 2: Internationales Erbrecht […..]
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