Vor- und Nacherbschaft zur Unternehmensnachfolge

Sinn und Zweck: Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft nach §§ 2100 ff. BGB ist eine testamentarische Gestaltungsmöglichkeit, um insbesondere Unternehmen über Generationen hinweg im Nachlass und damit in der Familie zu erhalten. Grundlegend ist die Erhaltung des Unternehmens für eine oder mehrere Generationen. Die Fortführung des Unternehmens steht im Vordergrund. Der Unternehmer gibt sein Unternehmen in mehreren Vor- und […..]
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Welche Regeln gelten bei der Erbfolge und Gesellschaftsanteilen?

Folgende Regelungen gelten für das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft durch Tod für nachfolgend be-nannte Gesellschaftsformen. Für die GBR (a) regelt § 727 Abs.1 BGB, dass die Gesellschaft beendet wird, soweit ein Gesellschafter durch Tod aus der Gesellschaft ausscheidet. Grund hierfür ist das enge, persönliche Verhältnis zwischen den Gesellschaftern. Ein automatischer Austausch der Gesellschafter ist damit nicht vereinbar. Die […..]
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Ehegatteninnengesellschaft und Güterstandschaukel

Eine Ehegatteninnengesellschaft ist in der Regel eine Situation in der beide Ehegatten zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks jeweils Beiträge insbesondere in Form von Geld oder Dienstleistungen erbringen. In einem solchen Fall kann, wenn diese gemeinsame Tätigkeit einen im Verhältnis zur Ehe übergeordneten Zweck verfolgt, dies im Rahmen der Regelungen der §§ 705 ff. BGB, respektive der §§ 105 ff. HGB […..]
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Was ist eine Erbengemeinschaft?

Die Erbengemeinschaft ist keine Rechtspersönlichkeit oder juristische Person wie beispielsweise eine Gesellschaft. Eine Gesellschaft soll für die Dauer bestehen und eingegangen werden, die Erbengemeinschaft soll jedoch so schnell wie möglich aufgelöst werden. Um dies genauer zu verstehen muss zunächst einmal eines der Grundprinzipien des deutschen Erbrechts erläutert werden. Nach deutschem Erbrecht erhalten die Erben nie einen Gegenstand aus dem Erbe, […..]
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Kann eine Erbengemeinschaft in eine Gesellschaft umgewandelt werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Nachlass in ein Gesellschaftsvermögen unter Beteiligung aller Miterben umzuwandeln. Dabei sind jedoch die entsprechenden Formvorschriften für die jeweiligen Übertragungsakte zu beachten. So muss die Übertragung des Eigentums an einem Nachlassgrundstück von der Erbgengemeinschaft auf eine von den Erben gegründete Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG) beim Notar erfolgen. Gleiches gilt auch, wenn das Gesamthandseigentum der […..]
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Was passiert bei der Nachfolge in einem Handelsgeschäft

Natürlich stellt sich die Frage, wie sich eine Erbengemeinschaft bei der Nachfolge eines Einzelkaufmanns auswirkt. Auch hier gilt das grundsätzliche Prinzip, dass das Handelsgeschäft als Ganzes auf die Miterben übergeht. Es ergeben sich daher grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie die Miterben das Handelsgeschäft gemeinsam fortführen können. Zum einen können die Miterben das Handelsgeschäft in eine OHG umwandeln oder es gemeinsam als […..]
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Erbt die Erbengemeinschaft auch Gesellschaftsanteile?

Bei der Vererbung von Gesellschaftsanteilen spielt der Gesellschaftsvertrag eine erhebliche Rolle. So muss in diesem je nach Gesellschaftsform beispielsweise festgehalten werden, dass die Gesellschaft trotz des Ausscheiden eines Gesellschafter durch Tod mit dessen Erben weitergeführt wird, damit der Anteil an einer OHG oder die Komplementärstellung bei einer KG auf die Erben übergeht. Eine solche Vereinbarung hat zur Folge, dass nicht […..]
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Wie kann einer Nachlasspaltung vorgebeugt werden?

DenEintritt von Nachlasspaltung vollständig zu verhindern, ist oft nur schwer möglich. Wird das Problem rechtzeitig bedacht, kann z.B. je nach Einzelfall der Wohnsitz verlegt werden. Tritt die Nachlassspaltung infolge ausländischen Immobiliarvermögens ein, kann dieses unter Umständen auf eine Gesellschaft übertragen werden, sodass im Todesfall nur die Gesellschaftsanteile als bewegliches Vermögen in den Nachlass fallen. Einfacher und in jedem Fall dringend […..]
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Forderungen der Ehegatten bei Auflösung einer Innengesellschaft

In vielen Fällen hat ein Ehegatte im Geschäft oder Betrieb des anderen mitgearbeitet. Findet nunmehr ein Ausgleich des Zugewinns nicht statt, gleichgültig aus welchen Gründen, so können  dennoch Forderungen des überlebenden Ehegattens aus dem Innenverhältnis bestehen. Bei diesen Forderungen handelt es sich um Erblasserschulden, die den Nachlass schmälern.

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