Sinn und Zweck: Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft nach §§ 2100 ff. BGB ist eine testamentarische Gestaltungsmöglichkeit, um insbesondere Unternehmen über Generationen hinweg im Nachlass und damit in der Familie zu erhalten. Grundlegend ist die Erhaltung des Unternehmens für eine oder mehrere Generationen. Die Fortführung des Unternehmens steht im Vordergrund. Der Unternehmer gibt sein Unternehmen in mehreren Vor- und […..]
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