Grundzüge des türkischen Erbrechts

Nach türkischem Erbrecht geht die Erbschaft mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über, wenn sie nicht ausgeschlagen wird. Wer Erbe wird, kann der Erblasser im Rahmen der Pflichtteilsrechte zugunsten bestimmter Angehöriger durch Testament bestimmen. Ansonsten tritt gesetzliche Erbfolge ein.

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