Oftmals werden die Begriffe „Testierfähigkeit“ und „Geschäftsfähigkeit“ gleichgesetzt. Die Geschäftsunfähigkeit beim Menschen bedeutet nicht automatisch, dass er dann auch testierunfähig ist. Auch ein Geschäftsunfähiger kann ein Testament errichten, wenn er den entsprechenden Willen hatte, über sein Vermögen zu verfügen. Ein Testierunfähiger kann trotzdem geschäftsfähig sein.