Auch im koreanischen Erbrecht werden die gesetzlichen Erben in verschiedene Ordnungen unterteilt. Dabei schließen auch hier Erben der ranghöheren Ordnung Erben niedrigerer Ordnungen aus. Erben einer Ordnung erben jeweils zu gleichen Teilen.
Auch im koreanischen Erbrecht werden die gesetzlichen Erben in verschiedene Ordnungen unterteilt. Dabei schließen auch hier Erben der ranghöheren Ordnung Erben niedrigerer Ordnungen aus. Erben einer Ordnung erben jeweils zu gleichen Teilen.
Der überlebende Ehegatte wird automatisch mit den Erben der ersten und zweiten Ordnung zum Erben berufen. Soweit kein anderer Erbe der ersten und zweiten Rangordnung vorhanden ist, wird er Alleinerbe.
– Eigenhändiges Testament
Das eigenhändige Testament muss durch den Testator niedergeschrieben werden, und eigenhändig mit einem Datum sowie einem Siegel versehen und unterzeichnet werden.
Nach koreanischem Erbrecht sind die Abkömmlinge, die überlebenden Ehegatten, Verwandte des Erblassers in gerader aufsteigender Linie und Geschwister des Erblassers Pflichtteilsberechtigt.
Eventuelle Streitigkeiten sind beim Familiengericht zu klären. Dabei wird zwischen zwei Verfahrensarten unterschieden. Zum einen gibt es das sog. Entscheidungsverfahren und zum anderen das sog. Schlichtungsverfahren.
Das koreanische Kollisionsrecht knüpft im Erbrecht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers an. Soweit der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten hat, wird das Heimatrecht der Staatsangehörigkeit angewendet, zu welcher der Verstorbene den meisten Bezug hatte. Verweist das Heimatrecht des Erblassers auf das koreanische Recht zurück. Wird koreanisches Recht angewendet.