Pflichtteilsrechte nach schottischem Recht

Anders als im englischen Recht kann der Erblasser durch Testament nicht über sein gesamtes Vermögen frei verfügen. Ehe der Nachlassabwickler den Nachlass an den durch Testament Bedachten herausgibt, muss er die „legal rights“ des überlebenden Ehepartners oder der Abkömmlinge des Erblassers befriedigen.

Gesetzliche Erbfolge in Schottland

Auch nach schottischem Recht fällt der Nachlass zunächst an einen Nachlassabwickler (executor-nominate bzw. executor-dative). Dieser soll das Vermögen zunächst erfassen und verwalten. Nachdem alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen sind und seine Aufgabe beendet ist, wird der Überschuss an die Erben ausgekehrt.

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