Viele Erbschleicherfälle leiden darunter, dass Notare die Beurkundung vorgenommen haben, ohne die wahren Hintergründe der Testamentserrichtung zu kennen. Oftmals wird von Notaren sogar im Testament aufgenommen, dass sie sich vergewissert haben, dass der Testamentserrichter nicht dement war. Derartige Äußerungen in Testamenten sind schändlich für Erbschleicherverfahren, weil oft der Hintergrund eine Art von Gehirnwäsche ist, der die alten Menschen in den […..]
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