Das finnische Recht kennt keine Möglichkeit der Erbeinsetzung im eigentlichen Sinne durch Testamente, der Erblasser kann aber trotzdem durch Vermächtnisse vollständig über sein Vermögen verfügen. Beschränkt ist er dabei durch Pflichtteilsrechte zugunsten seiner Abkömmlinge. Durch Testament ist auch die Anordnung von Bedingungen und Auflagen möglich.