Der Erblasser Herr I. ist mazedonischer Staatsangehöriger, seit der Geburt des Sohnes, mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland. Gesetzliche Erben sind vorhanden, da Herr I. verheiratet war und einen minderjährigen Sohn hatte, sowie seine Eltern. Es ist sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen vorhanden. Ein Testament gibt es nicht.