Wurde der Betreute beerbt, so kann der Betreuer einen Erbschein anfordern, wenn ihm der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ übertragen wurde.
Wurde der Betreute beerbt, so kann der Betreuer einen Erbschein anfordern, wenn ihm der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ übertragen wurde.
von Rechtsanwältin Dr. Ulrike Christine Walter Der vorliegende Artikel will auf Besonderheiten des italienischen Erbrechtes hinweisen und Problematiken, die bei deutsch-italienischen Ehen entstehen können, anreißen. Viele Unsicherheiten können schon zu Lebzeiten, entweder durch Rechtswahl oder durch Abschluss von Vereinbarungen, vermieden werden. Zu beachten ist auch, dass bei diesen Ehen die Verlassenschaft in Italien sowie in Deutschland nach verschiedenen Rechten abgehandelt […..]
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