Testament – Diktat

Es kommt häufig vor, dass dem alten Menschen Testamente diktiert werden. Dies sieht man oft schon anhand von Formulierungen innerhalb des Testaments. Eine derartige Errichtung des Testaments entspricht nicht mehr der Rechtstatsache, dass ein Testament höchstpersönlich errichtet werden muss. Liegt also eine derart intensive Beeinflussung vor, dass der alte Mensch das Testament gegebenenfalls aus Angst vor irgendwelchen Drohungen entsprechend dem […..]
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Erbschleicher – Notare

Viele Erbschleicherfälle leiden darunter, dass Notare die Beurkundung vorgenommen haben, ohne die wahren Hintergründe der Testamentserrichtung zu kennen. Oftmals wird von Notaren sogar im Testament aufgenommen, dass sie sich vergewissert haben, dass der Testamentserrichter nicht dement war. Derartige Äußerungen in Testamenten sind schändlich für Erbschleicherverfahren, weil oft der Hintergrund eine Art von Gehirnwäsche ist, der die alten Menschen in den […..]
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Erbschleicher – Beeinflussung unzulässig

In der Praxis ist weitgehend unbekannt, wie man im Rahmen der Überprüfung der Beeinflussung von Erblassern vorgeht. Es gibt Gerichtsverfahren, bei denen die Gerichte erst die Beeinflussung geprüft haben und dann die Testierfähigkeit. ZU Systematik muss darauf verwiesen werden, dass ein Testierunfähiger auch nicht beeinflusst werden kann. Es muss deswegen erst die Testierunfähigkeit und dann die Beeinflussung geprüft werden. Dies […..]
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Freiheitsberaubung – mentale Freiheitsberaubung – Erbschleicher

Die Kester-Haeusler-Stiftung forscht in den nächsten Jahren intensiv über die Ursachen und Möglichkeiten der Willensbeeinflussung durch Erbschleicher. Es sind eine erschreckende Anzahl von Fällen bekannt geworden, in denen Erbschleicher letztendlich eine mentale Freiheitsberaubung wie folgt veranlassen: 1) Der Erblasser wird in seinen Gedanken beeinflusst. 2) Er wird abhängig gemacht. 3) Er wird isoliert. 4) Dem Erblasser werden negative, schlechte Geschichten […..]
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Erbschleicher Alarmsignale

Für die täglichen Erbschleicherfälle, die der Stiftung Erbrecht mitgeteilt werden, sind Kriterien veröffentlicht, die ihren Niederschlag in Fragebögen gefunden haben, die Personen, die von der Erbschleicherei betroffen sind, kennen sollten. Zusammengefasst haben die Fragebögen folgende Themen zum Inhalt: – Risikofaktoren für unzulässige Beeinflussung – Indikatoren oder Indizien für unzulässige Beeinflussung – Alarmsignale Bei Erbschleicherfällen ist es wichtig, dass man schon […..]
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Änderungen an anderen Dokumenten

Dokumente wie die Vorsorgevollmacht, Bankvollmachten oder die Prozessvollmacht, die über lange Jahre bei den gleichen Personen gelegen haben, werden zur gleichen Zeit wie das Testament geändert; Geschenke unter lebenden zugunsten des Beeinflussenden

Inhalt des Testaments

Ungewöhnliche Vorkehrungen im Testament; Ein Erbe ist aktiv bei der Testamentsvollstreckung beteiligt oder initiiert diese; Unzulässige Vorteile für einen Erben; Radikale Änderung bei der Verteilung des Nachlasses

Das Verfassen des Testaments

Der Beeinflussende regt eine Änderung des Testaments (beim Anwalt) an; der Beeinflussende ist bei der Ve1mittlung solcher Veränderung involviert (bringt den Testierenden zum Anwalt und ist bei der Skizzierung des Testaments beteiligt); der aufgesuchte Anwalt, der bei der Erstellung des Testaments beteiligt ist, ist dem Testierenden nicht bekannt; der Anwalt ist ein enger Bekannter des Beeinflussende

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