Das Inventar ist ein Verzeichnis, das alle Aktiva (Guthaben, Vermögenswerte) und Passiva (Schulden, Verbindlichkeiten) des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalles auflistet. Es soll auch den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände angeben bzw. diese beschreiben, soweit dies zur Bestimmung des Wertes erforderlich ist.