Im irischen Erbrecht ist sowohl gesetzliche als auch testamentarische Erbfolge möglich. Gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser kein gültiges Testament errichtet hat oder sich dieses nur auf einen Teil des Nachlasses bezieht.
Im irischen Erbrecht ist sowohl gesetzliche als auch testamentarische Erbfolge möglich. Gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser kein gültiges Testament errichtet hat oder sich dieses nur auf einen Teil des Nachlasses bezieht.