I. Gesetzliche Erbfolge (Äthiopien)

Die Kinder sind die Erben erster Ordnung. Sie erben in gleichen Teilen. Für ein bereits verstorbenes Kind übernehmen dessen Nachfahren dessen Erbposition. Uneheliche und adoptierte Kinder sind den anderen Kindern gleichzustellen. Hat der Erblasser keine Nachfahren treten als Erben zweiter Ordnung dessen Mutter und Vater jeweils zur Hälfte als Erben ein. Soweit diese auch verstorben sind, übernehmen dessen Kinder die […..]
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IV. Nachlassverfahren (Äthiopien)

Das Testament wird grundsätzlich 40 Tage nach dem Tod durch den Vollstrecker des Erblassers eröffnet. In Bestimmten Fällen gibt es eine Ausnahme zu dieser Regelung. Beispielsweise, wenn der Erblasser etwas anderes angeordnet hat, oder das Testament später gefunden wird (dann ist es innerhalb von 30 Tagen nach dem Fund zu eröffnen). Bei der Versammlung zur Testamentseröffnung müssen die gesetzlichen Erben […..]
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