Ein großes Problem im Erbschleicherunrecht liegt darin, dass nach der Bundesnotarordnung (BNotO) Notare sich zum Gesundheitszustand, also zum Zustand, ob der das Testament Errichtende überhaupt den Gesundheitszustand für die Testamentserrichtung hatte, äußern sollen. Auf entsprechende Äußerungen der Notare folgen sehr viele Gerichtsurteile, die zugunsten der Erbschleicher ausgehen. Man sollte diese Regelung aus der BNotO völlig streichen. Den Notaren fehlt jegliche […..]
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