Gesetzliche Erbfolge in Lettland

Die Erbfolge kann nach lettischem Recht vorrangig durch Testament bestimmt werden. Ist kein Testament verfasst worden oder nehmen die testamentarischen Erben die Erbschaft nicht an, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Erben sind danach sowohl der überlebende Ehegatte als auch Verwandte des Erblassers.

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