Nachlassspaltung in deutsch-französischen Erbfällen

Besonders deutsche Staatsangehörige, die Grundvermögen in Frankreich haben, sollten sich der Möglichkeit einer Nachlassspaltung im Falle ihres Todes bewusst sein. Darunter versteht man die Bildung von verschiedenen Vermögensmassen, die nach unterschiedlichen gesetzlichen Regeln vererbt werden. Es finden nebeneinander also sowohl das französische als auch das deutsche Erbrecht Anwendung, aber jeweils nur für einen Teil des Vermögens. Diese Situation kann in […..]
Weiterlesen >

Einsetzung von Erben durch Testament?

Das französische Erbrecht lässt die Errichtung von Testamenten zu. Allerdings führen diese grundsätzlich nicht dazu, dass die gesetzliche Erbfolge beseitigt wird. Die Noterbrechte bleiben von testamentarischen Anordnungen grundsätzlich unberührt. Auch durch die Einsetzung eines Vermächtnisses kann der Bedachte aber wirtschaftlich  unter Umständen die Stellung eines Alleinerben erhalten.

Das Noterbrecht

Das Noterbrecht ist ein zwingendes Erbrecht zugunsten bestimmter Personen, das weder testamentarisch abbedungen werden kann noch einem Verzicht der Berechtigten  offen steht. Anders als bei Pflichtteilsansprüchen, wie sie z.B. vom deutschen Recht gewährt werden, erhält der Noterbe nicht nur einen Zahlungsanspruch, sondern ein echtes Erbrecht.

Erbschaftserwerb in Frankreich

Nach französischem Recht geht das Vermögen des Erblassers durch Universalsukzession in seiner Gesamtheit auf den Erben über. Voraussetzung ist aber die bedingungslose Annahme der Erbschaft ohne Vorbehalt der Inventarerrichtung.  Dazu ist zu beachten, dass bestimmte Erben eine gerichtliche Besitzeinweisung benötigen, um ihre Erbenposition nach außen geltend machen zu können. Nur gesetzliche Erben oder ein Universalvermächtnisnehmer, der durch ein notarielles Testament […..]
Weiterlesen >

Gesetzliche Erbfolge in Frankreich

Verstirbt ein Erblasser, ohne durch Testament seine Erben zu bestimmen, so sind nach französischem Recht seine Verwandten sowie der überlebende Ehegatte zu Erben berufen. Sind Verwandte nicht bekannt und war der Erblasser unverheiratet, geschieden (es genügt ein rechtskräftiges Urteil über die Trennung von Tisch und Bett) oder verwitwet, erbt der Staat. Ein Partner eines pacte civil de solidarité zählt nicht […..]
Weiterlesen >

Themen
Alle Themen anzeigen