Wie viele andere afrikanische Länder finden sich auch in Mali verschiedene Rechtsquellen. Diese ergeben sich aus traditionellem, französischem und islamischen Recht. Die sich hieraus ergebende Kollision wird über den Grundsatz gelöst, dass das für die Parteien „traditionelle“ Recht anzuwenden ist. In Erbsachen ist das im Regelfall das Gewohnheitsrecht des Verstorbenen.