In einem Urteil des OLG Düsseldorf , Az. 7 U 206/99 wurde entschieden, dass Erbunwürdigkeit i. S. d. § 2339 BGB auch dann vorliegt, wenn der vermeintliche Erbe den letzten Willen des Verstorbenen manipuliert hatte oder dies zumindest versuchte. Des Weiteren geht dadurch auch der Pflichtteilsanspruch verloren.