Das Thema der rechtlichen Risikofaktoren ist nicht zu unterschätzen. Die Alarmglocken sollten besipielsweise dann schrillen, wenn die Testamentsänderung durch einen Erben initiiert wird und/oder der Inhalt des Testaments einem vorher geäußerten Willen widerspricht.
Bei Erbschleicherfällen ist es wichtig, dass man schon frühzeitig reagiert und entsprechende Maßnahmen ergreift.
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