(Zu KG v. 30.11.2010, Az. 1 W 343/10)
Die Entlassung eines Testamentsvollstreckers kann wegen eines wichtigen Grundes gerechtfertigt sein, wenn dieser zur Unzeit eine überzogene Vergütung fordert.
(Zu KG v. 30.11.2010, Az. 1 W 343/10)
Die Entlassung eines Testamentsvollstreckers kann wegen eines wichtigen Grundes gerechtfertigt sein, wenn dieser zur Unzeit eine überzogene Vergütung fordert.