Die Testierfreiheit wird in Bolivien durch das Noterbenrecht eingeschränkt. Genauer gesagt, wird das Noterbenrecht der testamentarischen Erbfolge vorangestellt. Wie hoch der Anteil des Noterbenrechts ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad der Noterben ab.
Soweit der Erblasser Kinder oder Enkelkinder hat fallen ihnen vier Fünftel des gesamten Nachlasses zu. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichzustellen. Hat der Erblasser keine Kinder so steht den Aszendenten zwei Drittel des Erbes zu. Sind diese bereits verstorben fällt dieser Teil dem überlebendem Ehegatten zu. Soweit neben dem Ehegatten noch Abkömmlinge des Erbens existieren, beträgt das Noterbe für alle Beteiligten vier Fünftel. Treffen Ehegatte und Aszendenten zusammen, gilt Gleiches mit der Ausnahme, dass der Noterbteil zwei Drittel beträgt.
Es gilt jedoch zu beachten, dass die Quoten unter Umständen auch geringer ausfallen können. Dies hängt mit der Berechnung bzw. Feststellung des Gesamtnachlasses zusammen.