Im Rahmen von Erbfällen ist immer wieder ein Problem, dass Dritte oder Miterben im Rahmen von Vorsorge- oder Kontovollmachten für den Erblasser gehandelt haben und zwar vor oder nach dem Tod. Hieraus können sich Ansprüche der (benachteiligten) Erben ergeben. Wurde eine Vollmacht gegeben, so liegt rechtlich meistens ein sog. Auftragsverhältnis vor. Der Vollmachtgeber und damit der Erbe hat hieraus einen Auskunftsanspruch. Wenn der Bevollmächtigte also aufgrund der Vollmacht handelt, kann beispielsweise ein Erbe Informationen hierzu einholen. Soweit ersichtlich ist, dass die Vollmacht missbraucht worden ist, können Erben gegen den Bevollmächtigten Schadenersatz- bzw. Rückforderungsansprüche stellen.