Erbrecht adoptierter Kinder

Im Allgemeinen erben adoptierte Kinder nach dem Tod ihrer Adoptiveltern wie leibliche Kinder. Wird ein minderjähriges Kind adoptiert, kann dieses also sowohl beim Tod der Adoptiveltern als auch beim Tod weiterer Verwandter der Adoptiveltern erben. Nach dem Tod seiner leiblichen Eltern erbt es dagegen nicht. Andere Regeln gelten, wenn ein Erwachsener adoptiert wurde. Bei Auslandsadoptionen ist entscheidend, welches Recht auf die Adoption Anwendung gefunden hat.

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