Nach einer rechtskräftigen Scheidung oder Aufhebung der Ehe ist der Ex-Partner nicht mehr gesetzlicher Erbe. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht erlischt aber schon dann, wenn bei Eintritt des Erbfalles die Voraussetzungen für eine Ehescheidung oder Aufhebung der Ehe bestanden und der Erblasser die Scheidung beantragt hatte oder ihr zugestimmt hatte.