Verfassungswidrige Regelungen der Erbschaftssteuer

Der Bundesfinanzhof hat mit einer Entscheidung vom 27.09.2012, AZ II R 9/11, erneute geprüft, ob die Regelungen des Erbschaftssteuergesetzes verfassungsgemäß sind. Dies hat der BFH nicht bestimmt und vielmehr festgestellt, dass gerade die Regelungen bezüglich der Begünstigung unternehmerischen Vermögens verfassungswidrig ist. Dies wird zur Folge haben, dass das Recht der Erbschaftssteuer ggf. nochmals neu gefasst werden muss. Für Gestaltungsüberlegungen im Erbrecht heißt dies, dass größeren Wert auf eine zutreffende zivilrechtliche Gestaltung zu legen ist, als auf eine alleinige Orientierung auf die Erbschaftssteuer.

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