Immobilienbesitz von Ehegatten in England im Todesfall

Besitzen Ehegatten Immmobilien in England, stellt sich die Frage, auf wen diese im Todesfall übergehen. Dafür ist zunächst zu klären, ob der Anteil des verstorbenen Ehepartners überhaupt in den Nachlass fällt. Für Immobilien in England bestimmt das englische Recht, in welcher Form und mit welchen Wirkungen Rechte daran erworben werden können.

Erwerben Ehegatten gemeinsam eine Immobilie, entsteht nach englischem Recht regelmäßig Miteigentum in Form der Joint Tenancy. Dabei wird jeder Ehegatte Eigentümer der gesamten Immobilie, aber gemeinsam und zu gleichen Teilen mit dem anderen Partner. Verstirbt ein Ehepartner, fällt sein Anteil kraft Gesetzes dem überlebenden Ehepartner zu. Wurde die Joint Tenancy zwischen mehreren Personen (maximal vier) begründet, geht der Anteil des Verstorbenen zu gleichen Teilen auf die verbleibenden Eigentümer über.

Dies bedeutet, dass ein Anteil an einer Immobilie, die in Joint Tenancy gehalten wird, nicht vererbt werden kann. Sie fällt nicht in den Nachlass und muss daher auch bei der Berechnung von eventuellen Pflichtteilansprüchen außer Betracht bleiben.

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