V. Kollisionsrecht (Albanien)

Das internationale albanische Erbrecht knüpft allein an die Staatsangehörigkeit des Erblassers an. Folglich ist das Erbrecht des Herkunftslandes des Erblassers auf den Erbfall anzuwenden. Für unbewegliche Sachen (Immobilien) auf albanischem Staatsgebiet gilt jedoch das albanische Erbrecht.

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