I. Gesetzliche Erbfolge (Argentinien)

Die Kinder des Erblassers erben zu gleichen Teilen. Soweit noch ein Ehegatte lebt, müssen sich die Kinder das Erbe mit dem Ehegatten teilen. Dabei erben die Kinder die Errungenschaften, da der überlebende Ehegatte meist die ihm zustehende Hälfte schon erhalten hat. Die Kinder des Erben übernehmen in dessen Todesfall die Position des Erben. Adoptierte und uneheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichzusetzen.
Soweit der Erblasser keine Abkömmlinge hat, erben die Vorfahren die hälfte des Eigengutes und die Hälfte aus den Errungenschaften der Gütergemeinschaft. Fehlen sowohl Nach- als auch Vorfahren beerben sich die Ehegatten gegenseitig.

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